OGH 1Ob296/71 (RS0043700)

OGH1Ob296/7111.11.1971

Rechtssatz

Ob ein Mehranspruch eines Rechtsanwaltes gegenüber seinem Klienten durch besondere Umstände oder durch besondere Inanspruchnahme seitens des Klienten gerechtfertigt ist, ist keine auf Grund eines Sachverständigengutachtens zu beurteilende Tatsachenfrage, sondern eine auf Grund der Feststellungen zu beurteilende Rechtsfrage, die auch noch vom OGH überprüft werden kann.

Normen

RATG §2
ZPO §503 Z4 E4c25

1 Ob 296/71OGH11.11.1971
1 Ob 608/92OGH11.11.1992

Auch

Dokumentnummer

JJR_19711111_OGH0002_0010OB00296_7100000_003

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)