OGH 3Ob78/71 (RS0000153)

OGH3Ob78/7129.7.1971

Rechtssatz

Die nachträgliche Einschränkung der Forderungsanmeldung, die bereits gem § 61 KO einen gültigen Exekutionstitel bildet, ändert nichts an dessen Fortbestand. Es ist daraus weder ein Verzicht auf die Exekutionsführung oder ein Erlöschen des Anspruches zu entnehmen.

Normen

EO §1 Z7 IIG
EO §35 Ag
EO §36 Ab
KO §61

3 Ob 78/71OGH29.07.1971

Dokumentnummer

JJR_19710729_OGH0002_0030OB00078_7100000_001

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