OGH 2Ob72/69 (RS0042065)

OGH2Ob72/6912.6.1969

Rechtssatz

Nichtigkeit wegen absoluter Unzuständigkeit, wenn das Berufungsgericht über einen Teil des Klagebegehrens, das vom Erstgericht zurückgewiesen worden war, selbst sachlich entscheidet.

Normen

ZPO §477 Abs1 Z3 D3

2 Ob 72/69OGH12.06.1969
7 Ob 255/75OGH18.03.1976

Veröff: SZ 49/40 = EvBl 1976/273 S 630 = JBl 1976,541

4 Ob 15/81OGH19.05.1981

Vgl; Beisatz: Das Erstgericht hat ein stattgebendes Teilurteil gefällt; das Berufungsgericht hat das Klagebegehren zu Gänze abgewiesen. (T1)

10 ObS 9/01yOGH20.02.2001

Ähnlich

2 Ob 233/08sOGH29.04.2009

Vgl; Beis wie T1

6 Ob 9/16sOGH23.02.2016

Vgl aber; Beisatz: Wenn das Erstgericht einen Teil des Klagebegehrens zurückweist, jedoch den Anspruch auch inhaltlich prüft und nach Beweisaufnahme eine meritorische (Hilfs-)Begründung in sein Urteil aufnimmt und anschließend das Berufungsgericht diesen Teil des Klagebegehrens meritorisch abweist, dann hätte die Wahrnehmung einer allfälligen Nichtigkeit der Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz nur die Aufhebung der Vorentscheidungen zur Folge, ohne dass sich an der Rechtsposition des Revisionswerbers etwas ändern würde. (T2)

Dokumentnummer

JJR_19690612_OGH0002_0020OB00072_6900000_002

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