7 Ob 22/69 | OGH | 05.03.1969 |
Veröff: JBl 1969,665 |
7 Ob 164/10h | OGH | 24.11.2010 |
Gegenteilig; Beisatz: Es ist daran festzuhalten, dass über das Bestehen oder Nichtbestehen der compensando eingewendeten Gegenforderung gegen eine alternative Ermächtigung auf Bezahlung eines Lösungsbetrags bei einem unteilbaren Herausgabeanspruch nur dann inhaltlich entschieden werden kann, wenn die Gegenforderung den Lösungsbetrag zumindest erreicht. Ansonsten ist, weil die Aufrechnungsvoraussetzung der Gleichartigkeit fehlt, die Gegenforderung abzuweisen. (T1); Beisatz: Unter Hinweis auf SZ 28/236 und EvBl 1959/231. (T2); Veröff: SZ 2010/149 |
Dokumentnummer
JJR_19690305_OGH0002_0070OB00022_6900000_002
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