OGH 4Ob304/68 (RS0077247)

OGH4Ob304/6813.2.1968

Rechtssatz

Bei Zeitungstiteln können schon kleine Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausschließen, weil hier nur beschränkte Ausweichmöglichkeiten bestehen und sich das Publikum selbst bei akustischem Gleichklang oder bei Verkehrsgeltung eines Kurztitels daran gewöhnt hat, auch kleine Unterschiede zu beachten. Keine Gefahr von Verwechslungen der "Unabhängigen St. Pöltner Neuen Zeitung" (Wochenzeitung im Großformat) mit der "Neuen Zeitung" (Tageszeitung im Kleinformat).

Normen

UrhG §80
UWG §9 B3

4 Ob 304/68OGH13.02.1968

Veröff: SZ 41/20 = EvBl 1968/302 S 492 = ÖBl 1968,68

4 Ob 326/69OGH17.06.1969

nur: Bei Zeitungstiteln können schon kleine Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausschließen, weil hier nur beschränkte Ausweichmöglichkeiten bestehen und sich das Publikum selbst bei akustischem Gleichklang oder bei Verkehrsgeltung eines Kurztitels daran gewöhnt hat, auch kleine Unterschiede zu beachten. (T1) Beisatz: Anders aber bei eigenartigen Zeitschriftentiteln mit individualisierender Unterscheidungskraft (hier: "alternative"). (T2) Veröff: ÖBl 1969,136

4 Ob 390/81OGH20.10.1981

nur T1; Beisatz: Bunte - Bunte Krone. Dies gilt insbesondere für Zeitungstitel, die sich aus sprachüblichen Gattungsbezeichnungen zusammensetzen. (T3)

4 Ob 341/85OGH25.06.1985

nur T1; Beisatz: Der Verwendung einer ähnlichen Schriftgröße und Schrifttype sowie einer ähnlichen Aufmachung der Titelseiten kommt demgegenüber ebensowenig ausschlaggebende Bedeutung zu wie dem im wesentlichen gleichen Format, Inhalt und Leserkreis der Druckerzeugnisse. - "Festspiel - Illustrierte". (T4) Veröff: MR 1985 H5,Archiv 18 = ÖBl 1986,71

4 Ob 13/95OGH31.01.1995

Veröff: SZ 68/27

4 Ob 166/97hOGH27.05.1997

nur: Bei Zeitungstiteln können schon kleine Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausschließen. (T5); Beisatz: "A la Carte" - "Card a la Carte". (T6)

4 Ob 282/97tOGH12.11.1997

Auch; nur: Bei Zeitungstiteln können schon kleine Abweichungen die Gefahr von Verwechslungen ausschließen, weil hier nur beschränkte Ausweichmöglichkeiten bestehen und sich das Publikum selbst bei akustischem Gleichklang oder bei Verkehrsgeltung eines Kurztitels daran gewöhnt hat, auch kleine Unterschiede zu beachten. (T7); Beisatz: "St. Pölten konkret" - "St. Pölten korrekt". (T8)

4 Ob 330/97aOGH25.11.1997

Auch; nur T1

4 Ob 67/99bOGH23.03.1999

nur T1; Beisatz: Hier: Fundgrube - Goldgrube. (T9)

4 Ob 109/03pOGH20.05.2003

Auch; nur T7

4 Ob 55/04yOGH06.07.2004

nur T1

Dokumentnummer

JJR_19680213_OGH0002_0040OB00304_6800000_001

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