11 Os 52/67 | OGH | 22.06.1967 |
Veröff: ZVR 1968/119 S 232 |
Dokumentnummer
JJR_19670622_OGH0002_0110OS00052_6700000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Bei Annäherung an eine Stelle, von der der Fahrzeuglenker weiß, daß unter den gegebenen Verhältnissen mit einem Betreten der Fahrbahn durch Fußgänger gerechnet werden muß, ist eine besondere Aufmerksamkeit und Bremsbereitschaft geboten und die Fahrgeschwindigkeit so zu wählen, daß erforderlichenfalls sofort angehalten werden kann; dabei ist bei Dunkelheit und künstlicher Beleuchtung auch auf die erschwerte gegenseitige Wahrnehmungsmöglichkeit Bedacht zu nehmen.
11 Os 52/67 | OGH | 22.06.1967 |
Veröff: ZVR 1968/119 S 232 |
JJR_19670622_OGH0002_0110OS00052_6700000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)