Rechtssatz
§ 1 LiegTeilG schließt nicht aus, daß schon vor der Herstellung eines Teilungsplanes wirksame Verträge über Eigentumsübertragungen an Teilen von Parzellen geschlossen werden.
7 Ob 26/73 | OGH | 21.02.1973 |
Auch |
6 Ob 228/21d | OGH | 02.02.2022 |
Beisatz: Liegt kein Teilungsplan vor, muss an die Stelle des begehrten Trennstücks eine genaue Beschreibung der vereinbarten Teilflächen in Natur treten. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19640527_OGH0002_0050OB00146_6400000_002
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