Rechtssatz
Wenn sich der Dienstnehmer absichtlich der Empfangnahme einer Auflösungserklärung entzogen hat, verstößt dies wider Treu und Glauben und es gilt die Erklärung als dem Dienstnehmer zugegangen.
SW: Arbeitnehmer — Zugang — Zukommen — Rechtswirkungen — Ende — Beendigung — Endigung — Erklärung — Verhinderung — Zugehen — Annahme — Fiktion — Zustellung — Angestellte — Probezeit — Probemonat — Dienstverhältnis auf Probe — Probedienstverhältnis — Probearbeitsverhältnis — Frist — Befristung
4 Ob 14/66 | OGH | 08.03.1966 |
Veröff: SozM IA/d,693 = Arb 8198 |
Dokumentnummer
JJR_19630924_OGH0002_0040OB00083_6300000_001
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