5 Ob 162/63 | OGH | 14.06.1963 |
Dokumentnummer
JJR_19630614_OGH0002_0050OB00162_6300000_001
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Rechtssatz
Das Klagebegehren, den früheren Zustand eines Grundstückes durch Wiederaufforstung herzustellen, ist hinreichend bestimmt und exekutionstauglich. Die Frage der Bestimmtheit des Klagebegehrens ist - als prozessuale Klagevoraussetzung - von Amts wegen zu prüfen.