OGH 11Os80/62 (RS0074180)

OGH11Os80/627.5.1962

Rechtssatz

Ist ein vorschriftsmäßiges Einbiegen vom rechten Fahrstreifen der befahrenen Fahrbahnhälfte im kurzen Bogen nach rechts nicht möglich, muß etwa hiezu vorerst sogar auf die Gegenfahrbahn ausgebogen werden (großer Wagen), dann genügt die bloße Fahrtrichtungsänderungsanzeige nach rechts nicht. Der Lenker muß sich vielmehr überzeugen, ob das Einbiegen im Hinblick auf den in der rechten Fahrbahnhälfte nachflutenden Verkehr gefahrlos möglich ist.

Auto

 

Normen

StVO 1960 §12 Abs2
StVO 1960 §13 Abs1

11 Os 80/62OGH07.05.1962
11 Os 259/62OGH27.09.1962
2 Ob 105/74OGH04.04.1974

Beisatz: Die besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit und die Verpflichtung, sich zu überzeugen, ob das Einbiegen im Hinblick auf den in der rechten Fahrbahnhälfte nachflutenden Verkehr gefahrlos möglich ist haben auch dort zu gelten, wo das Linksausschwenken zum Zwecke des Rechtseinbiegens nicht nur durch die Beschaffenheit des Fahrzeuges, sondern zusätzlich noch durch die Beschaffenheit der Einfahrt, in die eingebogen werden soll, erzwungen wird. (T1) Veröff: ZVR 1975/68 S 107

2 Ob 49/76OGH18.03.1976
2 Ob 63/78OGH01.06.1978

Vgl; Veröff: ZVR 1979/31 S 45

2 Ob 51/79OGH24.04.1979
8 Ob 67/80OGH08.05.1980

Beisatz: Einfahrt zu einem Haus mit gemauerten Gartensäulen. (T2)

8 Ob 187/81OGH10.09.1981

Ähnlich; Beisatz: 1 : 1 (T3) Veröff: ZVR 1982/105 S 82

8 Ob 156/81OGH01.10.1981

Veröff: ZVR 1982/222 S 211

8 Ob 208/81OGH14.01.1982

Beis wie T1 nur: Die besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit und die Verpflichtung, sich zu überzeugen, ob das Einbiegen im Hinblick auf den in der rechten Fahrbahnhälfte nachflutenden Verkehr gefahrlos möglich ist. (T4)

8 Ob 284/82OGH10.03.1983

Auch

8 Ob 3/83OGH24.03.1983

Beis wie T1; Veröff: ZVR 1984/157 S 175

8 Ob 88/83OGH23.06.1983

Auch

2 Ob 30/88OGH28.06.1988

Beisatz: Die Verpflichtung des Lenkers zur besonderen Vorsicht und Aufmerksamkeit zumal während eines länger dauernden Einbiegevorganges ist auch auf herannahende Fahrzeuge des Gegenverkehrs zu beziehen, insbesondere wenn das Rechtseinbiegen im Bereich einer Kurve erfolgt. (T5) Veröff: ZVR 1989/82 S 137

2 Ob 37/89OGH12.04.1989

Beisatz: Hier: Mähdrescher (T6)

2 Ob 69/21tOGH02.10.2021

Beis wie T5

Dokumentnummer

JJR_19620507_OGH0002_0110OS00080_6200000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte