Normen
6 Ob 313/58 | OGH | 03.12.1958 |
6 Ob 542/94 | OGH | 10.03.1994 |
nur: Wer mit einem Verein eine Vereinbarung von weittragender Bedeutung (hier: Auflösung eines Mietvertrages) abschließen will, dem obliegt es, sich durch Einsicht in die Vereinsstatuten die Überzeugung über Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht des für den Verein handelnden Organes und darüber zu verschaffen, dass die Handlungen des Vereinsorganes im Rahmen seines statutenmäßigen Wirkungskreises erfolgen und durch eine allfällige erforderliche Beschlußfassung des Vorstandes gedeckt sind. (T1) |
8 Ob 201/97k | OGH | 13.11.1997 |
9 Ob 41/09h | OGH | 15.12.2009 |
Auch; nur: Wer mit einem Verein eine Vereinbarung von weittragender Bedeutung abschließen will, dem obliegt es, sich durch Einsicht in die Vereinsstatuten die Überzeugung über Inhalt und Umfang der Vertretungsmacht des für den Verein handelnden Organes und darüber zu verschaffen, dass die Handlungen des Vereinsorganes im Rahmen seines statutenmäßigen Wirkungskreises erfolgen. (T2);<br/>Beisatz: Als schlechtgläubig gilt derjenige, der bei gehöriger Aufmerksamkeit Bedenken über die Vertretungsmacht hätte haben müssen. (T3);<br/>Veröff: SZ 2009/163 |
6 Ob 102/11k | OGH | 16.06.2011 |
nur T2; Beis wie T3 |
8 ObA 101/20s | OGH | 18.12.2020 |
Dokumentnummer
JJR_19581203_OGH0002_0060OB00313_5800000_001
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