Normen
AnfO §1
3 Ob 462/58 | OGH | 26.11.1958 |
6 Ob 196/72 | OGH | 09.02.1973 |
nur: Außerhalb des Konkurses kann durch die AnfO keine gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger herbeigeführt werden. Es ist dem einen Gläubiger nicht verwehrt, selbst unter Benachteiligung eines anderen Sicherung und Tilgung seiner fälligen Forderung zu begehren. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19581126_OGH0002_0030OB00462_5800000_001
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