OGH 5Ob122/58 (RS0046144)

OGH5Ob122/587.5.1958

Rechtssatz

Sind nicht nur die Kontrollrechte und Überwachungsrechte eines Gesellschafters (Einsicht in die Geschäftspapiere, Geschäftsbücher und Bilanzen) streitig, sondern auch ihre tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen (hier: die Gesellschafterqualität und die Beteiligung der Klägerin, außerdem die Identität der Gesellschaft), dann ist der Anspruch auf Bucheinsicht und Bilanzeinsicht, der sonst ins außerstreitige Verfahren gehörte (SZ 25/183), im Klagewege geltend zu machen.

Normen

HGB §118
HGB §166
HGB §338
JN §29

5 Ob 122/58OGH07.05.1958

Veröff: SZ 31/76 = EvBl 1958/294 S 494

6 Ob 37/61OGH22.03.1961
2 Ob 197/61OGH19.05.1961
1 Ob 24/62OGH31.01.1962

Veröff: EvBl 1962/188 S 214

6 Ob 4/77OGH16.06.1977

Veröff: SZ 50/90

3 Ob 667/80OGH08.04.1981

nur: Anspruch auf Bucheinsicht und Bilanzeinsicht, der sonst ins außerstreitige Verfahren gehörte. (T1) <br/>Veröff: SZ 54/54 = EvBl 1981/170 S 493

6 Ob 580/81OGH29.04.1981

Auch

6 Ob 4/84OGH10.05.1984

Beisatz: Erweist sich, daß die Frage, ob die Antragsteller Gesellschafter der Kommanditgesellschaft sind, nur durch ein förmliches Beweisverfahren geklärt werden kann, dann sind sie gemäß § 2 Abs 2 Z 7 AußStrG auf den Rechtsweg zu verweisen. (T2) <br/>Veröff: SZ 57/92 = NZ 1985,210

6 Ob 2/82OGH27.09.1984

Auch; nur T1; Beisatz: Über einen vom Kommanditisten während seiner Mitgliedschaft zur Gesellschaft eingebrachten Antrag, ist im außerstreitigen Verfahren weiter zu verhandeln, selbst wenn er während des Verfahrens aus der Gesellschaft ausgeschieden ist. (T3) Veröff: SZ 57/146

6 Ob 229/19yOGH19.12.2019

Beisatz: Hier: Ausgeschiedener Kommanditist. (T4)

6 Ob 191/21pOGH18.03.2022

Ausdrücklich gegenteilig; Beisatz: Diese Rechtsprechung wird im Hinblick auf den Wegfall ihrer gesetzlichen Grundlage durch das AußStrG 2005 nicht aufrechterhalten. Ob der Antragsteller aus der Gesellschaft ausgeschieden ist, ist im außerstreitigen Verfahren als Vorfrage zu prüfen. (T5)

Dokumentnummer

JJR_19580507_OGH0002_0050OB00122_5800000_001

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