OGH 2Ob464/57 (RS0012799)

OGH2Ob464/5730.10.1957

Rechtssatz

Die über das Vorhandengewesensein eines Testamentes und seine allfällige zufällige Vernichtung bestehenden Zweifel sind nicht mit den Mitteln des außerstreitigen Verfahrens zu beheben, sondern es muß der Antragstellerin Gelegenheit geboten werden, die nach § 722 ABGB erforderlichen Beweise im Prozeß zu erbringen.

Normen

ABGB §722

2 Ob 464/57OGH30.10.1957

Veröff: EvBl 1958/18 S 46 = NZ 1958,61

6 Ob 840/81OGH23.12.1981

Auch; Beisatz: Hier: Frage, ob die Vernichtung des Testamentes als "Vertilgung" und als Widerruf anzusehen ist oder wegen mangelnder Testierfähigkeit als zufälliger Untergang im Sinne des § 722 ABGB. (T1)

3 Ob 34/03aOGH28.01.2004

Dokumentnummer

JJR_19571030_OGH0002_0020OB00464_5700000_001

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