OGH 3Ob108/57 (RS0034482)

OGH3Ob108/5713.3.1957

Rechtssatz

Die Verjährungsfrist zur Anfechtung eines unter Zwang der Besatzungsgruppen geschlossenen Rechtsgeschäftes beginnt mit dem Abzug der Besatzungstruppen.

Normen

ABGB §1487

3 Ob 108/57OGH13.03.1957
1 Ob 61/58OGH23.04.1958

Ähnlich; Beisatz: Daß der Zeitpunkt des Wegfalles der Furcht maßgebend ist, ergibt sich aus dem allgemeinen Rechtssatze, daß für die Anfechtung des Vertrages wegen Zwanges und Furcht jene Freiheit des Willens gewährleistet sein muß, wie für den Abschluß des Vertrages selbst (§ 7 ABGB). (T1) Veröff: JBl 1958,510 (mit Glosse von Gschnitzer)

Dokumentnummer

JJR_19570313_OGH0002_0030OB00108_5700000_001

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