OGH 1Ob8/57 (RS0034909)

OGH1Ob8/5716.1.1957

Rechtssatz

Der Fall, daß ein grundbücherlich einverleibtes Recht in der Folge rechtswidrig gelöscht und der Fall, daß es rechtswidrig nicht in eine neue Einlage übertragen wurde, sind mangels einer unterschiedlichen Regelung im Gesetz im Bezug auf die Geltung des Vertrauensgrundsatzes völlig gleich zu behandeln.

Normen

ABGB §1500

1 Ob 8/57OGH16.01.1957

Dokumentnummer

JJR_19570116_OGH0002_0010OB00008_5700000_001

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