OGH 7Ob501/56 (RS0047735)

OGH7Ob501/5610.10.1956

Rechtssatz

Besuchsrecht des ehelichen Vaters für ein achtzehn Monate altes Kind.

Normen

ABGB §142 Da
ABGB §148 Abs1 A

7 Ob 501/56OGH10.10.1956
7 Ob 384/57OGH04.09.1957

Ähnlich

7 Ob 104/55OGH09.03.1955

Ähnlich; Beisatz: Fünfzehn Monate altes Kind. (T1)

8 Ob 266/66OGH04.10.1966

Vgl; Beisatz: Dreijähriges, französisch - sprachig erzogenes Kind soll (noch) nicht auf einen Monat pro Jahr zum (deutschsprechenden) Vater. (T2)

1 Ob 282/67OGH25.01.1968

Auch; Beisatz: Sechzehn Monate alter Bub. (T3)

1 Ob 41/69OGH20.02.1969

Beisatz: Zwei Jahre alter Bub. (T4)

8 Ob 36/69OGH25.02.1969

Beisatz: Hier: Dreijähriger Knabe; einwöchiger Aufenthalt (mit 1/2 tägiger Zureise) 2 x im Jahr beim Vater (Saisonmusiker) unzumutbar, 1/2 tägiges Besuchsrecht jedem zweiten Sonntag angemessen. (T5)

7 Ob 664/76OGH14.10.1976

Auch; Beisatz: Bei sechsjährigem Kind ist die Einräumung eines zweimaligen Besuchsrechtes monatlich erforderlich. (T6)

4 Ob 564/82OGH12.10.1982

Ähnlich; Beis wie T6

4 Ob 521/83OGH22.02.1983

Ähnlich; Beisatz: Kinder in zartem Alter sollen den Belastungen eines zwei Tage umfassenden Wochenendbesuches grundsätzlich nicht ausgesetzt werden. Ob die Mutter über mehr oder weniger Freizeit verfügt als der Vater, ist für die Dauer dessen Besuchsrechtes ohne Bedeutung. (T7)

3 Ob 572/85OGH02.10.1985

Ähnlich; Beisatz: Im allgemeinen sollen bei Kleinkindern die Besuche tunlichst ohne Übernachtungen beim anderen Elternteil stattfinden, weil solche Übernachtungen zur Beunruhigung des Kindes führen können. Ein Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren kann aber bei gutem Kontakt mit dem zu besuchenden Elternteil, bei ausreichender Nächtigungsmöglichkeit und gesicherter Aufsicht durchaus auch über ein Wochenende beim anderen Elternteil bleiben. (T8)

7 Ob 628/86OGH30.07.1986

Beisatz: Bei einem Kind im Alter von fast fünf Jahren bestehen grundsätzlich auch keine Bedenken gegen eine Übernachtung bei dem Besuchsberechtigten. (T9)

7 Ob 593/87OGH14.05.1987

Beis wie T9; Beis wie T8 nur: Ein Kind im Alter zwischen drei und sechs Jahren kann aber bei gutem Kontakt mit dem zu besuchenden Elternteil, bei ausreichender Nächtigungsmöglichkeit und gesicherter Aufsicht durchaus auch über ein Wochenende beim anderen Elternteil bleiben. (T10)

5 Ob 243/02zOGH03.12.2002

Ähnlich; Beisatz: Im Allgemeinen sind bei Kleinkindern häufigere, jedoch kürzere Kontakte zu bevorzugen, weil schon oftmals Abstände von zwei Wochen zwischen den Besuchen zu einer Entfremdung führen, welchem Umstand besondere Bedeutung zuerkannt werden muss, wenn beide leiblichen Eltern das Kind nicht in Pflege und Erziehung haben. (T11)

9 Ob 69/04vOGH07.07.2004

Ähnlich; Beisatz: Die Nichtzuerkennung eines Besuchsrechtes mit Übernachtung und eines Ferienbesuchsrechtes zur im Vorschulalter befindlichen Tochter des Revisionsrekurswerbers steht in vertretbarer Übereinstimmung mit der Rechtsprechung. (T12)

7 Ob 146/04bOGH25.05.2005

Vgl auch

6 Ob 108/05hOGH23.06.2005

Vgl; Beis wie T11

2 Ob 71/10wOGH27.05.2010

Vgl; Vgl Beis wie T11 nur: Im Allgemeinen sind bei Kleinkindern häufigere, jedoch kürzere Kontakte zu bevorzugen, weil schon oftmals Abstände von zwei Wochen zwischen den Besuchen zu einer Entfremdung führen. (T13)

6 Ob 182/16gOGH29.11.2016

Vgl; Beis wie T11

4 Ob 122/21aOGH21.10.2021

Vgl; Beis wie T11

Dokumentnummer

JJR_19561010_OGH0002_0070OB00501_5600000_001

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)