Rechtssatz
Ob ein Tatbestand einen wichtigen Austrittsgrund darstellt, ist nicht nach der subjektiven Einschätzung des Dienstnehmers, sondern stets nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen.
SW: Arbeitnehmer — Auflösung — Ende — Beendigung — Dienstverhältnis — Arbeitsverhältnis — Maßstab — Grund — Lohn — Gehalt — Zahlungsrückstand — Rückstand
4 Ob 170/55 | OGH | 06.12.1955 |
Hiezu Schwarz, Zum vorzeitigen Austritt eines Angestellten wegen Schmälerung oder Vorenthalten des Entgelts. DRdA 1957,110 |
4 Ob 176/82 | OGH | 14.12.1982 |
Veröff: Arb 10210 |
Dokumentnummer
JJR_19551206_OGH0002_0040OB00170_5500000_001
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