3 Ob 282/54 | OGH | 28.04.1954 |
Dokumentnummer
JJR_19540428_OGH0002_0030OB00282_5400000_001
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Rechtssatz
Der Anleiheschuldner wird auch dann befreit, wenn er an einen nicht verfügungsberechtigten Inhaber leistet oder konvertiert, es sei denn, daß der Anleiheschuldner wissentlich, in Kenntnis der Nichtberechtigung, leistet.