2 Ob 919/53 | OGH | 16.12.1953 |
JBl 1954/15/16,405 |
3 Ob 30/73 | OGH | 06.03.1973 |
3 Ob 282/02w | OGH | 26.03.2003 |
Auch; Beisatz: Nicht zu entnehmen ist allerdings dem Gesetz, dass der Widerspruch bereits das vollständige Vorbringen der Widerspruchsklage zu enthalten hätte.Es ist daher nicht erforderlich, dass ihm schon alle Tatsachen zu entnehmen sind, auf die sich die Bestreitung gründet. Nur ein unschlüssiger Widerspruch ist nicht zu beachten, wenn sich bereits aus dem Vorbringen in diesem die mangelnde Berechtigung ergeben würde. (T1) |
Dokumentnummer
JJR_19531216_OGH0002_0020OB00919_5300000_001
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