OGH 3Ob571/50 (RS0014968)

OGH3Ob571/508.11.1950

Rechtssatz

Die Frage, ob in einer letztwilligen Verfügung über einen einzigen bestimmten Gegenstand ein Testament oder ein Kodizill zu erblicken ist, ist danach zu beurteilen, ob der Erblasser im Zeitpunkt der Errichtung dieser Verfügung auch noch anderes Vermögen besaß oder nicht. Auf seine Vermögensverhältnisse im Zeitpunkt des Todes kommt es nicht an.

Normen

ABGB §535
ABGB §553

3 Ob 571/50OGH08.11.1950
10 Ob 66/99zOGH16.11.1999

Veröff: SZ 72/179

10 Ob 14/04pOGH23.05.2005

Vgl auch; Veröff: SZ 2005/79

6 Ob 285/06iOGH15.02.2007

Dokumentnummer

JJR_19501108_OGH0002_0030OB00571_5000000_001

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