Rechtssatz
Die Bescheinigung der Absicht des Gegners der gefährdeten Partei, sein Vermögens zu "realisieren", genügt an sich noch nicht für die Annahme der vom Gesetz geforderten subjektiven Gefährdung.
2 Ob 224/54 | OGH | 14.04.1954 |
Veröff: JBl 1954/19,493 |
8 Ob 604/88 | OGH | 28.07.1988 |
Auch; Beisatz: Es ist ein auf subjektive Gefährdung gerichtetes positives Handeln des Schuldners nötig. (T1) |
4 Ob 76/06i | OGH | 20.04.2006 |
Auch; Beisatz: Gleiches gilt bei einer mit Kreditaufnahme verbundenen Verpfändung. (T2) |
Dokumentnummer
JJR_19501018_OGH0002_0020OB00695_5000000_001
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