OGH 3Ob21/39 (RS0057447)

OGH3Ob21/3924.1.1939

Rechtssatz

Der Umstand, daß die Beklagte im Verfahren erster Instanz nur die Abweisung des auf Scheidung aus ihrem Verschulden gerichteten Klagebegehrens verlangt hat ohne eine Widerklage zu erheben, bewirkt nur, daß die Ehe nicht mehr aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden werden kann, steht aber einem Ausspruch über das Mitverschulden des Klägers an der Scheidung nicht im Wege.

Normen

EheG §60 Abs2

3 Ob 21/39OGH24.01.1939

Veröff: DREvBl 1939/232

10 Ob 30/18mOGH26.07.2018

Vgl auch

Dokumentnummer

JJR_19390124_OGH0002_0030OB00021_3900000_001

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