Normen
EheG §60 Abs2
3 Ob 21/39 | OGH | 24.01.1939 |
Veröff: DREvBl 1939/232 |
10 Ob 30/18m | OGH | 26.07.2018 |
Vgl auch |
Dokumentnummer
JJR_19390124_OGH0002_0030OB00021_3900000_001
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Rechtssatz
Der Umstand, daß die Beklagte im Verfahren erster Instanz nur die Abweisung des auf Scheidung aus ihrem Verschulden gerichteten Klagebegehrens verlangt hat ohne eine Widerklage zu erheben, bewirkt nur, daß die Ehe nicht mehr aus dem Alleinverschulden des Klägers geschieden werden kann, steht aber einem Ausspruch über das Mitverschulden des Klägers an der Scheidung nicht im Wege.
Normen
EheG §60 Abs2
3 Ob 21/39 | OGH | 24.01.1939 |
Veröff: DREvBl 1939/232 |
10 Ob 30/18m | OGH | 26.07.2018 |
Vgl auch |
JJR_19390124_OGH0002_0030OB00021_3900000_001
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