OGH 2Ob915/32 (RS0060507)

OGH2Ob915/3221.10.1932

Rechtssatz

Zulässigkeit der Anmerkung einer Klage des früheren Eigentümers einer Liegenschaft auf Nichtigkeit des der Eintragung des Eigentums des Beklagten zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes.

Normen

GBG §61 B1

2 Ob 915/32OGH21.10.1932

Veröff: SZ 14/207

1 Ob 54/66OGH24.02.1966

Ähnlich

8 Ob 513/85OGH28.02.1985

Ähnlich

7 Ob 253/02kOGH11.12.2002

Auch

7 Ob 213/06hOGH27.09.2006

Auch; Beisatz: Wenn in einem Eventualbegehren nur ein (obligatorischer) Anspruch auf Rückübertragung für den Fall eines - bisher noch nicht erfolgten - „Wegfalls", also bei nachträglicher Beseitigung des (nach dem allein maßgebenden Klagevorbringen gültig zustandegekommenen und unangefochtenweiterbestehenden) Titelgeschäfts geltend gemacht wird, ist eine Streitanmerkung der Klage gemäß § 61 Abs 1 GBG nicht zulässig. (T1)

Dokumentnummer

JJR_19321021_OGH0002_0020OB00915_3200000_001

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