OGH 1Ob15/25 (RS0034754)

OGH1Ob15/256.2.1925

Rechtssatz

Die laufende Ersitzung wird durch den Eintritt eines neuen bücherlichen Eigentümers unterbrochen, der sowohl im Zeitpunkt des Erwerbsgeschäftes als auch in dem der bücherlichen Eintragung den wahren Sachverhalt weder kannte noch kennen mußte.

Normen

ABGB §1500

1 Ob 15/25OGH06.02.1925

Veröff: SZ 7/37

9 Ob 26/00iOGH12.07.2000

Auch

7 Ob 160/02hOGH11.12.2002

Auch; Beisatz: Der Erwerb im Vertrauen auf das öffentliche Buch macht eine vollendete Ersitzung wirkungslos, unterbricht auch die laufende Ersitzung und hindert die Besitzanrechnung. (T1); Beisatz: Die nachträgliche Kenntnis der Rechte eines Dritten ist grundsätzlich ohne Bedeutung. (T2)

9 Ob 76/17tOGH30.01.2018

Auch

3 Ob 216/18pOGH19.12.2018

Auch

Dokumentnummer

JJR_19250206_OGH0002_0010OB00015_2500000_001

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