85. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung des Haschemitischen Königreichs Jordanien betreffend die Rechtsstellung der Truppen
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]
[Gemeinsame Erklärung in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Gemeinsame Erklärung in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. XI Abs. 1 des Abkommens wurden am 15. bzw. 18. Juni 2026 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 1. August 2026 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in englischer Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in deutscher Übersetzung
Anlage 3
Anlage 3: Gemeinsame Erklärung in englischer Sprache
Anlage 4
Anlage 4: Gemeinsame Erklärung in deutscher Übersetzung
Stocker
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