27. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Bangladesch seine bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl. Nr. 492/1987 idF BGBl. III Nr. 113/2025, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 200/2024) abgegebene Erklärung zu Art. 14 Abs. 11 mit Wirkung vom 3. Februar 2026 zurückgenommen.
Stocker
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