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BGBl III 119/2026

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

119. Kundmachung: Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief

119. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Serbien am 4. August 2026 seine Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) betreffend den elektronischen Frachtbrief (BGBl. III Nr. 140/2024, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 100/2026) hinterlegt.

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