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BGBl II 73/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

73. Kundmachung: Aufgabenübertragung an den Staatssekretär

73. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend Aufgabenübertragung an den Staatssekretär

Auf Grund des § 11 des Bundeministeriengesetzes 1986, BGBl. I Nr. 76/1986, zuletzt geändert durch das Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 10/2025, wird kundgemacht:

Folgender Aufgabenbereich wurde mit Wirksamkeit vom 8. April 2025 gemäß Art. 78 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes dem Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M. - zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben - zur Besorgung übertragen:

  1. 1. Grundsatzfragen der Förderung des österreichisch-jüdischen Kulturerbes und der Bekämpfung von Antisemitismus.
  2. 2. Allgemeine Personalangelegenheiten von öffentlich Bediensteten, soweit sie nicht in den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Finanzen fallen.

    Dazu gehören insbesondere auch: Dienst- und Besoldungsrecht, Pensionsrecht, Dienstrechtsverfahren und dienstrechtliche Organisationsmaßnahmen. Personalplan des Bundes und Arbeitsplatzbewertung. Personalkapazitätscontrolling. Allgemeine Angelegenheiten der Aus- und Weiterbildung von öffentlich Bediensteten. Allgemeine Angelegenheiten der Dienstprüfungen. Allgemeine Angelegenheiten der beruflichen Vertretung von öffentlich Bediensteten. Allgemeine Angelegenheiten der Besoldung sowie des Personalinformations- und Berichtswesens. Hinwirken auf eine gleichwertige Entwicklung des Dienstrechtes, des Personalvertretungsrechtes und des Dienstnehmerschutzes der öffentlich Bediensteten des Bundes, der Länder und der Gemeinden. Angelegenheiten der Personalvertretungsaufsichtsbehörde sowie der Bundesdisziplinarbehörde. Allgemeine Angelegenheiten der Anwerbung von Bediensteten des Bundes und Setzung von Maßnahmen zur Förderung der Mobilität im Bundesdienst (Mobilitätsmanagement).

Stocker

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