70. Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik und zur Tschechischen Republik geändert wird
Auf Grund des § 10 Abs. 2 des Grenzkontrollgesetzes (GrekoG), BGBl. Nr. 435/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 206/2021, wird verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für Inneres über die vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik und zur Tschechischen Republik, BGBl. II Nr. 278/2024, wird wie folgt geändert:
In § 2 wird die Wendung „mit Ablauf des 15. April 2025“ durch die Wendung „mit Ablauf des 15. Oktober 2025“ ersetzt.
Karner
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
