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BGBl III 60/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

60. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

60. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Laut Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat Slowenien seinen bei Hinterlegung der Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 35/2025) gemäß Art. 78 Abs. 2 erklärten Vorbehalt11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 54/2015 durch Verweis auf die Website des Europarats und einsehbar unter http://conventions.coe.int/ [SEV Nr. 210]., welcher bereits für einen Zeitraum von fünf Jahren, vom 1. Juni 2020 an gerechnet, erneuert wurde, mit Wirkung ab 1. Juni 2025 für weitere fünf Jahre erneuert.

Stocker

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