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BGBl III 52/2025

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

52. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

52. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen

Laut Mitteilung der Regierungen der Vereinigten Staaten haben die Komoren am 14. Februar 2025 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BGBl. Nr. 432/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 192/2024) hinterlegt.

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