12. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Litauen am 19. Dezember 2024 den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde angebrachten Vorbehalt zu Art. 24 Abs. 11 des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 102/2002 idF BGBl. III Nr. 103/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 143/2024) zurückgenommen.
Edtstadler
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