72. Verordnung der Bundesregierung über die Ausschreibung der Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments, die Festsetzung des Wahltages und des Stichtages
Aufgrund des § 2 Abs. 1 der Europawahlordnung – EuWO, BGBl. Nr. 117/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I. Nr. 130/2023, wird verordnet:
§ 1. Die Wahl der österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wird ausgeschrieben.
§ 2. Im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates wird als Wahltag der 9. Juni 2024 festgesetzt.
§ 3. Als Stichtag wird der 26. März 2024 bestimmt.
Nehammer Kogler Polaschek Schallenberg Edtstadler Brunner Raab Karner Zadić Gewessler Tanner Totschnig Rauch
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