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BGBl II 401/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

401. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen

401. Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen geändert wird

Aufgrund des § 21 Abs. 1 zweiter Unterabsatz des Umsatzsteuergesetzes 1994, BGBl. I Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 144/2024, wird verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Abstandnahme von der Verpflichtung zur Abgabe von Voranmeldungen, BGBl. II Nr. 206/1998, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 313/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 wird der Betrag „35 000“ durch den Betrag „55 000“ ersetzt.

2. Dem § 4 wird folgender Abs. 4 angefügt:

„(4) § 1 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 401/2024 ist erstmals auf Voranmeldungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen.“

Mayr

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