372. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019) geändert wird
Auf Grund des § 52 des Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen wird (Postmarktgesetz – PMG), BGBl. I Nr. 123/2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2024, wird verordnet:
Die Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-ErhebungsVerordnung – PEV 2019), BGBl. II Nr. 27/2019, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 2 Z 1 wird nach dem Wort „Quartalswerte“ die Wortfolge „bzw. Jahreswerte“ eingefügt.
2. Die bisherige Z 10 in § 1 Abs. 2 erhält die Bezeichnung Z 14.
3. Die bisherige Z 11 in § 1 Abs. 2 erhält die Bezeichnung Z 15.
4. Die bisherige Z 12 in § 1 Abs. 2 erhält die Bezeichnung Z 16.
5. Nach § 1 Abs. 2 Z 9 werden folgende Z 10, 11, 12 und 13 eingefügt:
- „10. Jahreswerte zur Anzahl der im ersten, zweiten oder einem weiteren Zustellversuch an verschiedenen Zustellpunkten zugestellten Paketsendungen,
- 11. Jahreswerte über verloren gegangene Sendungen,
- 12. Jahreswerte über Beschwerden bei den Postdiensteanbietern,
- 13. Jahreswerte zu Nachhaltigkeitskennzahlen,“
6. § 2 samt Überschrift lautet:
„Statistische Einheiten
§ 2. (1) Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd. §§ 25 und 26 PMG, für die während des vorausgegangenen Kalenderjahres im Durchschnitt mehr als 50 Personen tätig und an der Erbringung von Postdiensten beteiligt waren. Zu berücksichtigen sind dabei alle im Unternehmen tätigen Personen, die zumindest teilweise mit Tätigkeiten betraut sind, die in Zusammenhang mit der Erbringung von Postdiensten stehen.
(2) Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit als Postdiensteanbieter während eines Kalenderjahres sind für die Berechnung des Durchschnittes nur jene Monate heranzuziehen, in denen die Tätigkeit als Postdiensteanbieter ausgeübt wurde.“
7. In § 7 Abs. 2 Z 1 wird nach dem Wort „Quartalsstatistiken“ die Wortfolge „bzw. Jahresstatistiken“ eingefügt.
8. In § 7 Abs. 2 Z 9 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt; folgende Z 10, 11, 12 und 13 werden angefügt:
- „10. Jahresstatistiken zur Anzahl der im ersten, zweiten oder einem weiteren Zustellversuch an verschiedenen Zustellpunkten zugestellten Paketsendungen,
- 11. Jahresstatistiken über verloren gegangene Sendungen,
- 12. Jahresstatistiken über Beschwerden bei den Postdiensteanbietern,
- 13. Jahresstatistiken zu Nachhaltigkeitskennzahlen.“
9. § 8 samt Überschrift lautet:
„Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen
§ 8. (1) Diese Verordnung tritt mit 01.04.2019 in Kraft. Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden, BGBl. II Nr. 105/2013, tritt mit Ablauf des 31.03.2019 außer Kraft.
(2) §§ 1 Abs. 2, 2, 7 Abs. 2, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 372/2024 treten mit 01.01.2025 in Kraft.“
10. Anlage 1 lautet:
„Anlage 1
Erhebungsbereich: Sendungsmengen
Erhebungsmerkmal | Anzugebende Einheit | Betrachtungszeitraum | Anmerkungen / Detaillierungen |
Briefsendungen Inland | Stück | Quartal | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50 g, bis 2 kg, größer 2 kg) sowie nach Priority oder Nicht-Priority-Sendung |
Paketsendungen Inland | Stück | Quartal | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (mit dem Absender vertraglich vereinbart und im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet) |
Zeitungen & Zeitschriften | Stück | Jahr | |
Einschreibsendungen | Stück | Jahr | |
Wertsendungen | Stück | Jahr | |
Behördliche Schriftstücke (RSa, RSb) | Stück | Jahr | |
Sonstige adressierte Sendungen Inland | Stück | Jahr | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg) |
Briefsendungen Gesamt | Stück | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum |
Paketsendungen Gesamt | Stück | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum |
Sonstige Adressierte Sendungen Gesamt | Stück | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum |
Briefsendungen Ausland | Stück | Quartal | Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen |
Paketsendungen Ausland | Stück | Quartal | Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet) |
Zustellort von Sendungen | Anzahl | Jahr | Anzahl der Paketsendungen nach Zustellort (Adresse, Paketbox, Paketshop,…) unterschieden nach dem Zeitpunkt der erfolgreichen Zustellung (erster, zweiter, weiterer Zustellversuch) |
Verloren gegangene Sendungen | Anzahl | Jahr | Anzahl der aufgegebenen Sendungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen zugestellt oder an den Absender retourniert werden konnten, unterschieden nach Briefen und Paketen (verloren gegangene Sendungen)“ |
11. Anlage 2 lautet:
„ Anlage 2
Erhebungsbereich: Umsätze
Erhebungsmerkmal | Anzugebende Einheit | Betrachtungszeitraum | Anmerkungen / Detaillierungen |
Umsätze aus Briefsendungen Inland | Euro | Quartal | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50 g, bis 2 kg, größer 2 kg) |
Umsätze aus Paketsendungen Inland | Euro | Quartal | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet) |
Umsätze aus Zeitungen & Zeitschriften | Euro | Jahr | |
Umsätze aus Einschreibsendungen | Euro | Jahr | |
Umsätze aus Wertsendungen | Euro | Jahr | |
Umsätze aus behördlichen Schriftstücken (RSa, RSb) | Euro | Jahr | |
Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Inland | Euro | Jahr | Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg) |
Umsätze aus Briefsendungen Gesamt | Euro | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum |
Umsätze aus Paketsendungen Gesamt | Euro | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum |
Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Gesamt | Euro | Quartal | Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkasten, Verteilzentrum |
Umsätze aus Briefsendungen Ausland | Euro | Quartal | Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen |
Umsätze aus Paketsendungen Ausland | Euro | Quartal | Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)“ |
12. Anlage 3 lautet:
„Anlage 3
Erhebungsbereich: Sonstige Informationen
Erhebungsmerkmal | Anzugebende Einheit | Betrachtungszeitraum | Anmerkungen / Detaillierungen |
Anzahl an Annahmestellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | |
Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | |
Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | |
Anzahl an Abholstationen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | Unterschieden nach Abholstationen im Eigentum des Postdiensteanbieters und angemieteten Abholstationen |
Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen | Anzahl | Jahreswert | Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte |
Anzahl an Hausbrieffachanlagen | Anzahl | Jahreswert | Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte |
Beschwerden | Anzahl | Jahreswert | Anzahl der bei den Postdiensteanbietern eingegangenen Beschwerden unterschieden nach Brief, Paket, andere Sendungen, Annahmestellen und sonstige Beschwerdegründe |
Nachhaltigkeitskennzahlen | Anzahl | Stand per Jahresletzten | Fahrzeuge unterschieden nach Fahrzeugklassen „Fahrzeuge über 3,5t“, „Fahrzeuge bis inkl. 3,5t“, „Mopeds“, „(Lasten)Fahrräder“ sowie nach Antriebsart Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro“ |
Steinmaurer
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