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BGBl II 372/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

372. Verordnung: Änderung der Post-Erhebungs-Verordnung

372. Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der die Verordnung über statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens (Post-Erhebungs-Verordnung – PEV 2019) geändert wird

Auf Grund des § 52 des Bundesgesetzes, mit dem ein Postmarktgesetz erlassen wird (Postmarktgesetz – PMG), BGBl. I Nr. 123/2009, zuletzt geändert durch Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2024, wird verordnet:

Die Verordnung der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden (Post-ErhebungsVerordnung – PEV 2019), BGBl. II Nr. 27/2019, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 2 Z 1 wird nach dem Wort „Quartalswerte“ die Wortfolge „bzw. Jahreswerte“ eingefügt.

2. Die bisherige Z 10 in § 1 Abs. 2 erhält die Bezeichnung Z 14.

3. Die bisherige Z 11 in § 1 Abs. 2 erhält die Bezeichnung Z 15.

4. Die bisherige Z 12 in § 1 Abs. 2 erhält die Bezeichnung Z 16.

5. Nach § 1 Abs. 2 Z 9 werden folgende Z 10, 11, 12 und 13 eingefügt:

  1. „10. Jahreswerte zur Anzahl der im ersten, zweiten oder einem weiteren Zustellversuch an verschiedenen Zustellpunkten zugestellten Paketsendungen,
  2. 11. Jahreswerte über verloren gegangene Sendungen,
  3. 12. Jahreswerte über Beschwerden bei den Postdiensteanbietern,
  4. 13. Jahreswerte zu Nachhaltigkeitskennzahlen,“

6. § 2 samt Überschrift lautet:

„Statistische Einheiten

§ 2. (1) Statistische Einheiten im Sinn dieser Verordnung sind sämtliche Postdiensteanbieter iSd. §§ 25 und 26 PMG, für die während des vorausgegangenen Kalenderjahres im Durchschnitt mehr als 50 Personen tätig und an der Erbringung von Postdiensten beteiligt waren. Zu berücksichtigen sind dabei alle im Unternehmen tätigen Personen, die zumindest teilweise mit Tätigkeiten betraut sind, die in Zusammenhang mit der Erbringung von Postdiensten stehen.

(2) Bei erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit als Postdiensteanbieter während eines Kalenderjahres sind für die Berechnung des Durchschnittes nur jene Monate heranzuziehen, in denen die Tätigkeit als Postdiensteanbieter ausgeübt wurde.“

7. In § 7 Abs. 2 Z 1 wird nach dem Wort „Quartalsstatistiken“ die Wortfolge „bzw. Jahresstatistiken“ eingefügt.

8. In § 7 Abs. 2 Z 9 wird der Punkt durch einen Beistrich ersetzt; folgende Z 10, 11, 12 und 13 werden angefügt:

  1. „10. Jahresstatistiken zur Anzahl der im ersten, zweiten oder einem weiteren Zustellversuch an verschiedenen Zustellpunkten zugestellten Paketsendungen,
  2. 11. Jahresstatistiken über verloren gegangene Sendungen,
  3. 12. Jahresstatistiken über Beschwerden bei den Postdiensteanbietern,
  4. 13. Jahresstatistiken zu Nachhaltigkeitskennzahlen.“

9. § 8 samt Überschrift lautet:

„Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

§ 8. (1) Diese Verordnung tritt mit 01.04.2019 in Kraft. Die Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, mit der statistische Erhebungen auf dem Gebiet des Postwesens angeordnet werden, BGBl. II Nr. 105/2013, tritt mit Ablauf des 31.03.2019 außer Kraft.

(2) §§ 1 Abs. 2, 2, 7 Abs. 2, Anlage 1, Anlage 2 und Anlage 3 in der Fassung BGBl. II Nr. 372/2024 treten mit 01.01.2025 in Kraft.“

10. Anlage 1 lautet:

„Anlage 1

Erhebungsbereich: Sendungsmengen

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Briefsendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50 g, bis 2 kg, größer 2 kg) sowie nach Priority oder Nicht-Priority-Sendung

Paketsendungen Inland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (mit dem Absender vertraglich vereinbart und im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Zeitungen & Zeitschriften

Stück

Jahr

 

Einschreibsendungen

Stück

Jahr

 

Wertsendungen

Stück

Jahr

 

Behördliche Schriftstücke (RSa, RSb)

Stück

Jahr

 

Sonstige adressierte Sendungen Inland

Stück

Jahr

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)

Briefsendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Paketsendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Sonstige Adressierte Sendungen Gesamt

Stück

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Briefsendungen Ausland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen

Paketsendungen Ausland

Stück

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Zustellort von Sendungen

Anzahl

Jahr

Anzahl der Paketsendungen nach Zustellort (Adresse, Paketbox, Paketshop,…) unterschieden nach dem Zeitpunkt der erfolgreichen Zustellung (erster, zweiter, weiterer Zustellversuch)

Verloren gegangene Sendungen

Anzahl

Jahr

Anzahl der aufgegebenen Sendungen, die nicht innerhalb von 30 Tagen zugestellt oder an den Absender retourniert werden konnten, unterschieden nach Briefen und Paketen (verloren gegangene Sendungen)“

    

11. Anlage 2 lautet:

„ Anlage 2

Erhebungsbereich: Umsätze

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Umsätze aus Briefsendungen Inland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 50 g, bis 2 kg, größer 2 kg)

Umsätze aus Paketsendungen Inland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 10 kg und größer 10 kg) und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)

Umsätze aus Zeitungen & Zeitschriften

Euro

Jahr

 

Umsätze aus Einschreibsendungen

Euro

Jahr

 

Umsätze aus Wertsendungen

Euro

Jahr

 

Umsätze aus behördlichen Schriftstücken (RSa, RSb)

Euro

Jahr

 

Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Inland

Euro

Jahr

Unterschieden nach Gewichtsklassen (bis 2 kg, größer 2 kg)

Umsätze aus Briefsendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Umsätze aus Paketsendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkästen, Verteilzentrum

Umsätze aus sonstigen adressierten Sendungen Gesamt

Euro

Quartal

Unterschieden nach Einzelsendung / Massensendung; Aufgabe Annahmestellen /Postkasten, Verteilzentrum

Umsätze aus Briefsendungen Ausland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen

Umsätze aus Paketsendungen Ausland

Euro

Quartal

Unterschieden nach Inbound/ Outbound-Sendungen, EWR/nicht-EWR und Auftragsart (Mit dem Absender vertraglich vereinbart und Im Auftrag eines anderen Anbieters bearbeitet)“

    

12. Anlage 3 lautet:

„Anlage 3

Erhebungsbereich: Sonstige Informationen

Erhebungsmerkmal

Anzugebende Einheit

Betrachtungszeitraum

Anmerkungen / Detaillierungen

Anzahl an Annahmestellen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

 

Anzahl an Briefaufgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

 

Anzahl an Verteilzentren bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

 

Anzahl an Abholstationen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

Unterschieden nach Abholstationen im Eigentum des Postdiensteanbieters und angemieteten Abholstationen

Anzahl an Landabgabekästen bzw. vergleichbaren Einrichtungen

Anzahl

Jahreswert

Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte

Anzahl an Hausbrieffachanlagen

Anzahl

Jahreswert

Unterschieden nach Anzahl der Standorte und Anzahl der versorgten Haushalte

Beschwerden

Anzahl

Jahreswert

Anzahl der bei den Postdiensteanbietern eingegangenen Beschwerden unterschieden nach Brief, Paket, andere Sendungen, Annahmestellen und sonstige Beschwerdegründe

Nachhaltigkeitskennzahlen

Anzahl

Stand per Jahresletzten

Fahrzeuge unterschieden nach Fahrzeugklassen „Fahrzeuge über 3,5t“, „Fahrzeuge bis inkl. 3,5t“, „Mopeds“, „(Lasten)Fahrräder“ sowie nach Antriebsart Verbrennungsmotor, Hybrid, Elektro“

    

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