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BGBl II 311/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

311. Bekanntmachung: Änderung der Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen

311. Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen geändert wird

Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:

Die Bekanntmachung betreffend den Lehrplan für den buddhistischen Religionsunterricht an Pflichtschulen, mittleren und höheren Schulen, BGBl. II Nr. 241/2008, wird wie folgt geändert:

1. Der bisherige Text wird durch folgende §§ 1 und 2 ersetzt:

§ 1. Die nachstehend genannten Lehrpläne für den buddhistischen Religionsunterricht wurden vom Sangharat der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes bekannt gemacht:

  1. 1. Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Primarstufe

Anlage 1

  1. 2. Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Sekundarstufe I

Anlage 2

  1. 3. Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Sekundarstufe II

Anlage 3

  

§ 2. Hinsichtlich des Wirksamwerdens der in § 1 genannten Lehrpläne wurde seitens des Sangharats der Österreichischen Buddhistischen Religionsgesellschaft folgende Festlegung getroffen:

Anlage 1 (Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Primarstufe), Anlage 2 (Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Sekundarstufe I) und Anlage 3 (Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Sekundarstufe II) in der Fassung der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 311/2024 werden mit Wirksamkeit von 1. September 2024 bekannt gemacht.“

2. Die Anlage wird durch die folgende Anlage 1 (Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Primarstufe), Anlage 2 (Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Sekundarstufe I) und Anlage 3 (Lehrplan Buddhistischer Religionsunterricht für die Sekundarstufe II) ersetzt.

Anlage 1

Anlage 1: Anlage 1

Anlage 2

Anlage 2: Anlage 2

Anlage 3

Anlage 3: Anlage 3

Polaschek

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