240. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich zwischen Knoten Prater und Knoten Schwechat der A 4 Ost Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung A 4 Knoten Prater 2024)
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 52/2024, wird verordnet:
§ 1. Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird auf der Richtungsfahrbahn Staatsgrenze Ungarn der A 4 Ost Autobahn der Abschnitt von km 0,24 der Richtungsfahrbahn bzw. km 0,34 der Rampe 3 (Knoten Prater) bis km 3,21 der Richtungsfahrbahn festgelegt.
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecke sind anzukündigen.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 10. September 2024 in Kraft.
Gewessler
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