230. Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde, mit der die APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung (APAB-IFV) geändert wird
Auf Grund des § 21 Abs. 8 des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes – APAG, BGBl. I Nr. 83/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 30/2018, wird mit Zustimmung des Bundesministers für Finanzen verordnet:
Die Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über die Finanzierung der Kosten im Zusammenhang mit Inspektionen der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB-Inspektionsfinanzierungsverordnung – APAB-IFV), BGBl. II Nr. 149/2017, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Z 2 wird der Höchstbetrag des Budgets von „600 000“ auf „800 000“ Euro angehoben.
2. In § 2 wird der Betrag für die ersten fünf Prüfungsaufträge von „300“ auf „400“ Euro sowie der Betrag für jeden weiteren Prüfungsauftrag von „1 500“ auf „2 000“ Euro angehoben.
Hofbauer Komarek
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