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BGBl II 174/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

174. Verordnung: Änderung der Verordnung betreffend die Zuerkennung der Rechtsstellung einer Internationalen Nichtregierungsorganisation oder einer Quasi-Internationalen Organisation an Nichtregierungsorganisationen

174. Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, mit der die Verordnung betreffend die Zuerkennung der Rechtsstellung einer Internationalen Nichtregierungsorganisation oder einer Quasi-Internationalen Organisation an Nichtregierungsorganisationen (INROV) geändert wird

Auf Grund der §§ 15 und 16 des Amtssitzgesetzes (ASG), BGBl. I Nr. 54/2021, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und dem Bundesminister für Inneres verordnet:

Die Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend die Zuerkennung der Rechtsstellung einer Internationalen Nichtregierungsorganisation oder einer Quasi-Internationalen Organisation an Nichtregierungsorganisationen (INROV), BGBl. II Nr. 593/2021, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 entfällt die Z 3.

2. In § 1 wird nach der Z 10 folgende Z 10a eingefügt:

  1. „10a. UNCAC Coalition – Verein zur Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption, Wien;“

3. In § 2 wird nach der Z 1 folgende Z 1a eingefügt:

  1. „1a. Dialogbüro für zivilgesellschaftliche Zusammenarbeit – hbs, Wien;“

4. In § 2 Z 2 wird die Wortfolge „FES Regionalbüro für Zusammenarbeit und Frieden in Europa, Wien;“ durch die Wortfolge „FES Regionalbüro für Internationale Zusammenarbeit, Wien;“ ersetzt.

Schallenberg

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