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BGBl III 198/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

198. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Ungarns über die Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze

198. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Ungarns über die Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze

[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommen in ungarischer Sprache siehe Anlagen]

Die Notifikationen gemäß Art. 7 Abs. 2 des Abkommens wurden am 4. November bzw. 14. November 2024 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 2 mit 14. Dezember 2024 in Kraft und wird gemäß seinem Art. 7 Abs. 3 ab 5. November 2024 vorläufig angewandt.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in ungarischer Sprache

Edtstadler

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