198. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung Ungarns über die Verbindung der österreichischen S 7 Fürstenfelder Schnellstraße und der ungarischen Schnellstraße M 80 an der österreichisch-ungarischen Staatsgrenze
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in ungarischer Sprache siehe Anlagen]
Die Notifikationen gemäß Art. 7 Abs. 2 des Abkommens wurden am 4. November bzw. 14. November 2024 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 2 mit 14. Dezember 2024 in Kraft und wird gemäß seinem Art. 7 Abs. 3 ab 5. November 2024 vorläufig angewandt.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in ungarischer Sprache
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)