196. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Ukraine am 25. Oktober 2024 die Änderung des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Bezug auf das Verbrechen der Aggression (BGBl. III Nr. 96/2015, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 68/2023) ratifiziert.
Gemäß Art. 121 Abs. 5 des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs (BGBl. III Nr. 180/2002 idgF) wird die Änderung für die Ukraine mit 25. Oktober 2025 in Kraft treten.
Edtstadler
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