17. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Straßenverkehr
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Ägypten am 15. Dezember 2023 in Übereinstimmung mit Anhang 3 die Buchstabengruppe „ET“ als Unterscheidungszeichen gemäß Art. 45 Abs. 4 des Übereinkommens über den Straßenverkehr (BGBl. Nr. 289/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 2/2024) notifiziert.
Edtstadler
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