173. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Serbien über die Zusammenarbeit beim Katastrophenschutz
173.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 18 Abs. 2 des Abkommens wurden am 28. Oktober 2021 bzw. 1. Oktober 2024 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 Abs. 2 mit 1. Jänner 2025 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in englischer Sprache
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in deutscher Übersetzung
Nehammer
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