144. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Thailand mit 30. August 2024 den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (BGBl. Nr. 7/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 107/2022) zu Art. 221 abgegebenen Vorbehalt zurückgenommen.
Edtstadler
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