121. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen ist Côte d’Ivoire am 6. Juni 2024 dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 78/2024) beigetreten.
Edtstadler
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