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BGBl III 111/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

111. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

111. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen

Laut Mitteilung der Generaldirektorin der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat Saudi-Arabien am 22. April 2024 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (BGBl. III Nr. 34/2007, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 85/2024) hinterlegt und dabei eine Erklärung nach Art. 25 Abs. 4 des Übereinkommens abgegeben.

Edtstadler

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