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BGBl III 106/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

106. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses

106. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Polen am 23. November 2011 seine Ratifikationsurkunde zum Protokoll zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Bekämpfung von Emissionen von Stickstoffoxiden oder ihres grenzüberschreitenden Flusses (BGBl. Nr. 273/1991, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 79/2011) hinterlegt.

Edtstadler

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