229. Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA), mit der die Bausparkassengesetzverordnung (BSpkV) geändert wird
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 2 des Bausparkassengesetzes - BSpG, BGBl. Nr. 532/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 199/2021, wird verordnet:
Die Bausparkassengesetzverordnung - BSpkV, BGBl. II Nr. 355/2009, zuletzt geändert durch die Verordnung BGBl. II Nr. 53/2022, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 1 wird der Betrag „240 000 Euro“ durch den Betrag „260 000 Euro“ ersetzt.
2. In § 2 Abs. 1 wird der Betrag „480 000 Euro“ durch den Betrag „520 000 Euro“ ersetzt.
3. In § 5 wird der Betrag „35 000 Euro“ durch den Betrag „40 000 Euro“ ersetzt.
Ettl Müller
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)