67. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Berichtigung der Kundmachung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und dem Fürstentum Liechtenstein über die Übernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen)
Auf Grund des § 10 des Bundesgesetzblattgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird kundgemacht:
Die Kundmachung des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung, dem Schweizerischen Bundesrat und dem Fürstentum Liechtenstein über die Übernahme von Personen (Rückübernahmeabkommen), BGBl. III Nr. 1/2001, wird dahingehend berichtigt, dass es bei den Namen der Unterzeichner statt „Schlögl“ richtig „Strasser“ und statt „Koller“ richtig „Metzler-Arnold“ zu lauten hat.
Edtstadler
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